Einfache und übersichtliche Darstellung aller Krafträderklassen.
Vom Mofa bis zum schweren Motorrad erfährst Du hier, was du fahren darfst und welche Voraussetzungen benötigt werden.
keine Befristung
keine
ab 15 Jahren
Prüfbescheinigung, auch Mofa Führerschein genannt
Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor. Die Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h. Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.
Unveränderte Klasse - alles wie vor dem 19.01.2013
keine
Mofaführerschein
ab 16 Jahren
Neue Führerscheinklasse AM - Kleinkrafträder
Voraussetzung ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Der Hubraum darf 50 ccm nicht übersteigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht überschritten wird.
Bei den dreirädrigen Kleinkrafträdern bzw. vierrädrigen leicht Kraftfahrzeugen darf das Gewicht nicht mehr als 350 kg betragen. Bei Elektrofahrzeugen zählt das Gewicht der Batterie nicht mit. Elektromotoren dürfen bis zu 4 kW betrieben werden.
Übliche Fahrzeuge sind Moped, Roller, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfs- oder Elektromotor, leichte Quads und Trikes.
Neue Klasse AM - mit den Fahrzeugen der ehemaligen Klassen M und S
keine Befristung
Mofaführerschein, AM
ab 16 Jahren
Führerscheinklasse A1 - Leichtkrafträder
Gemäß der Spezifizierung dürfen Leichtkrafträder nicht mehr als 11kW Nennleistung und maximal 125 ccm Hubraum haben. Zudem wird die Grenze von 0,1 kW je kg Gewicht festgesetzt.
Bei dreirädrigen Kraftfahrzeuge beträgt die maximale Leistung 15 kW.
Die bislang geltende Höchstgeschwindikeit von 80 km/h für 16 und 17 jährige fällt weg.
Bestehende Klasse A1 leicht abgeändert
keine Befristung
Mofaführerschein, AM, A1
ab 18 Jahren
Führerscheinklasse A2 - Motorrad
Diese Führerscheinklasse erlaubt das Führen von Motorrädern bis 35kW und bis zu 0,2kW/kg. Um die neue Führerscheinklasse A zu erhalten müssen mindestens 2 Jahre Fahrpraxis dieser Klasse absolviert oder das 24. Lebensjahr vollendet sein.
Neue Klasse A2
keine Befristung
AM, A1, A2
ab 20 Jahren
Neue Führerscheinklasse A - Motorrad unbeschränkt
Alle Krafträder mit unbeschränkter Leistung. Es ist auch das Führen eines Beiwagens erlaubt. Direkter Einstieg ab dem 24. Lebensjahr möglich, ansonsten sind mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2 notwendig (Stufenführerschein).
Ab dem Mindestalter von 21 Jahren, dürfen auch dreirädrige Kraftfahzeuge über 15 kW gefahren werden.
Klasse entspricht der ehemaligen Führerscheinklasse A unbeschränkt - alles wie vor dem 19.01.2013
keine Befristung
keine
ab 15 Jahren
Prüfbescheinigung, auch Mofa Führerschein genannt
Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor. Die Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h. Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.
Historisches: Viele von euch würden hinsichtlich der Prüfbescheinigung gerne das Rad der Zeit zurückdrehen, denn vor vielen Jahren war kein Mofa Führerschein zum fahren notwendig. Es reichte ein Mindestalter von 15 Jahren. Die Helmpflicht wurde später ebenfalls eingeführt. Heute muss der Mofaführerschein bzw. die Prüfbescheinigung bei einer Fahrschule absolviert werden. Dies ist ja auch durchaus sinvoll wenn man bedenkt, dass auch mit dem Mofa bei Geschwindigkeiten von 25 km/h schwere Unfälle passieren können.
keine Befristung
Mofa
ab 16 Jahren
Führerscheinklasse M - Roller, Moped, Kleinkraftrad
Voraussetzung ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Der Hubraum darf 50 ccm nicht übersteigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht überschritten wird.
Übliche Fahrzeuge sind Moped, Roller, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfs- oder Elektromotor.
keine Befristung
Mofaführerschein, M
ab 16 Jahren
Führerscheinklasse A1 - Leichtkrafträder
Gemäß der Spezifizierung dürfen Leichtkrafträder nicht mehr als 11kW Nennleistung und maximal 125 ccm Hubraum haben.
Bis zur Vollendeung des 18. Lebensjares ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Zudem ist eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h festgelegt.
Ab 18 Jahren entfällt die Höchstgeschwindigkeit für Leichtkrafträder und wird durch die Bauart des Fahrzeugs festgesetzt.
keine Befristung
M, A1
ab 18 Jahren
Führerscheinklasse A (beschränkt) - Motorrad
Diese Führerscheinklasse erlaubt das Führen von Motorrädern bis 25kW und bis zu 0,16kW/kg. Um die Führerscheinklasse A (unbeschränkt) zu erhalten müssen mindestens 2 Jahre Fahrpraxis dieser Klasse absolviert oder das 25. Lebensjahr vollendet sein.
keine Befristung
M, A1, A beschränkt
direkt ab 25 Jahren
Führerscheinklasse A (unbeschränkt) - schwere Motorräder
Alle Krafträder mit unbeschränkter Leistung. Es ist auch das Führen eines Beiwagens erlaubt. Direkter Einstieg ab dem 25. Lebensjahr möglich, ansonsten sind mindestens 2 Jahre Fahrpraxis mit A(beschränkt) notwendig (Stufenführerschein).
In Deutschland fahren die jüngsten motorisierten Verkehrsteilnehmer mit einem Mofa im öffentlichen Straßenverkehr. Daher ist es nur verständlich, dass viele Jugendliche dem 15. Geburtstag entgegenfiebern um endlich Mofa fahren zu können. Doch zuvor muss noch der Mofa Führerschein erlangt werden. Im Folgenden sind die wichtigsten Infos beschrieben.
Um den Mofa Führerschein bzw. die Prüfbescheinigung zu erlangen muss an sechs Theorie-Doppelstunden teilgenommen werden. Eine Doppelstunde dauert zwei mal 45 Minuten. Zudem muss im praktischen Teil auch eine Doppelstunde Fahrunterricht gemacht werden. Wird anschließend die Theorieprüfung bestanden, hat man den Mofa Führerschein in der Tasche.
Der Mofa Führerschein kann entweder an einer Fahrschule gemacht werden oder an einer Einrichtung mit behördlicher Genehmigung wie Beispielsweise an Schulen. Und genau hier liegt ein großer Kostenunterschied vor. Wird der Mofa Führerschein an einer Fahrschule gemacht variieren die Kosten zwischen 100 - 150 €. An Schulen bewegt sich die Kostenspanne meist zwischen 40 - 60 €, doch der Erwerb kann deutlich länger dauern als bei einer Fahrschule. Die genannten Kosten setzten das Bestehen der Theorieprüfung beim ersten Versuch voraus, ansonsten wird es ein wenig teurer.
Wer mit dem Mofa am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt braucht neben dem Mofa Führerschein noch den Nachweis einer gültigen Haftpflicht Versicherung mit zugehörigem Versicherungskennzeichen sowie die Mofa Betriebserlaubnis. Zudem besteht für Mofafahrer allgemeine Helmpflicht. Weitere Schutzbekleidung wie lange Hosen, festes Schuhwerk und lange Oberbekleidung sind fürs Mofa fahren nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen.
Alle, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, brauchen zum Mofafahren keinen Führerschein.
Immer beliebter werden die Fahrräder mit elektrischer Unterstützung. Doch sollte man unbedingt beachten, dass in einigen Bundesländern zum Führen dieser Fahrzeuge der Mofa Führerschein vorausgesetzt wird.